AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PK Verkehrstechnik Thorsten Postupka Christoph Kriegel GbR
Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der PK Verkehrstechnik Thorsten Postupka Christoph Kriegel GbR, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und ihren Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt, im Zusammenhang mit der Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen.
1.2 Die AGB gelten für alle Angebote, Aufträge, Verträge und Leistungen des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Leistungsumfang und Vertragsabschluss
2.1 Der Auftragnehmer führt Verkehrssicherungsmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den individuellen Anforderungen des Auftraggebers durch.
2.2 Die Art und der Umfang der Verkehrssicherungsmaßnahmen werden in einem schriftlichen Angebot oder Vertrag festgehalten.
2.3 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers zustande.
Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für die Durchführung der Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich sind.
3.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle Genehmigungen, Erlaubnisse und behördlichen Genehmigungen, die für die Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich sind, rechtzeitig vorliegen.
Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise für die Verkehrssicherungsmaßnahmen werden in dem schriftlichen Angebot oder Vertrag festgelegt und verstehen sich in Euro, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung des vereinbarten Preises innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Durchführung der Verkehrssicherungsmaßnahmen
5.1 Der Auftragnehmer führt die Verkehrssicherungsmaßnahmen mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen durch.
5.2 Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer den Zugang zu den erforderlichen Einsatzorten und unterstützt ihn bei der Umsetzung der Maßnahmen, soweit dies erforderlich ist.
Haftung und Gewährleistung
6.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3 Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Verkehrssicherungsmaßnahmen.
Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vom Auftraggeber erhaltenen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
7.2 Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu finden.
Vertragsbeendigung
8.1 Der Vertrag endet mit Abschluss der vereinbarten Verkehrssicherungsmaßnahmen.
8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.